Die Ehrenmitgliedschaft kann an Personen verliehen werden, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben.
Sie müssen eine langjährige Funktion im Verein ausgeübt haben und mindestens 60 Jahre alt sein.
Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt.
Die Ehrenmitgliedschaft wurde verliehen an: